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Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Ausrüstungsverleih
Vertragspartner/Kaufvertrag:
Bei Verleih von Ausrüstung ist der Vertragspartner des Mieters Projekt- & Reiseausrüstung, Inhaber Dr. Frank Richter (P&R). Der Leihvertrag wird durch die Artikellieferung rechtskräftig geschlossen.
Zahlungsmodalitäten im Inland
Bankverbindung:
Dr. Frank Richter – Projekt- & Reiseausrüstung
Kreis- und Stadtsparkasse Münden
BLZ: 260 514 50
Kt. Nr.: 69690
IBAN: DE 83 2605 1450 0000 0696 90
BIC: NOLADE21HMU
Mietzeit
Die Mietzeit erstreckt sich über den bei Abholung bzw. Reservierung vereinbarten Zeitraum. Der Mietgegenstand ist zum vereinbarten Termin zu den üblichen Geschäftszeiten in den Geschäftsräumen des Vermieters abzuholen bzw. zurückzugeben. Ein Versand per Post ist ebenfalls möglich. Eine Verlängerung des Vertrages ist nur nach vorheriger Rücksprache mit P&R möglich. Für den Verleihservice erstreckt sich ein Wochenende von Freitag 12:00 Uhr bis Montag 12:00 Uhr.
Mietgebühr
Bei Abholung nach 17.00 Uhr und Rückgabe vor 12.00 Uhr (dies gilt nicht für Wochenenden) wird für diese Tage keine Leihgebühr berechnet.
Maximal eine Wochenend-Verleihgebühr wird bei anschließendem Kauf eines vergleichbaren Produktes auf den Kaufpreis angerechnet.
Kaution
Für jeden ausgeliehenen Artikel wird eine Kautionsleistung erhoben. Die Höhe ist abhängig vom Mietgegenstand. Die Kaution kann bei Beschädigungen bis zur Klärung des Sachverhaltes einbehalten werden.
Ordnungsgemäßer Zustand und Vollständigkeit
Bei Abholung kontrolliert der/die MieterIn die Vollständigkeit des Mietgegenstandes selbst. Der/die MieterIn erklärt sich mit dem Zustand des Mietgegenstandes bei Abholung einverstanden. Eventuell entdeckte Mängel müssen vor Verlassen des Geschäftes unverzüglich angezeigt werden. Für nicht sichtbare Mängel übernimmt der Vermieter keine Haftung. Der/die MieterIn verpflichtet sich, den Mietgegenstand gesäubert und trocken zurückzugeben. Ansonsten wird eine Gebühr in Höhe von 25,00 Euro erhoben.
Reservierung
Eine Reservierung wird vom Vermieter nur als verbindlich angenommen, wenn 50% der Verleihgebühr sofort bezahlt wird. Bei Rücktritt von der Reservierung bis 2 Wochen vor Mietbeginn wird die Grundgebühr als Bearbeitungs- und Reservierungsgebühr einbehalten. Bei Rücktritt innerhalb 2 Wochen vor Mietbeginn wird 50% Verleihgebühr fällig.
Verspätete Rückgabe
Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe des Mietgegenstandes bezahlt der/die MieterIn für jeden weiteren Tag des Rückgabeverzugs Gebühren in Höhe des Tagespreises bis zum Neuwert des Mietgegenstandes; auch bei unverschuldet verspäteter Rückgabe.
Verlust und Beschädigung
Der/die MieterIn haftet für Verlust und Beschädigung des Mietgegenstandes, auch einzelner Teile, ohne dass es von Seiten des Vermieters des Nachweises des Verschuldens bedarf. Ausgenommen hiervon sind Beschädigungen, die sich eindeutig auf Material-, Verarbeitungsfehler bzw. normale Abnutzung zurückführen lassen. Diese Ausnahmen stehen im Ermessen des Vermieters. Die evtl. Reparatur- bzw. Ersatzteilkosten richten sich nach den bei dem Vermieter geltenden Preisen. Jede Beschädigung am Mietgegenstand ist bei Rückgabe unaufgefordert dem Vermieter bekannt zu geben.
Haftung
Die Benutzung des Mietgegenstandes erfolgt auf eigene Gefahr. Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung für etwaige bei Gebrauch der Mietsache entstehende Schäden.
Nebenabsprachen/Wirksamkeit
Mündliche Nebenabsprachen sind nicht getroffen und haben keine Gültigkeit. Die gegenwärtige oder künftige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen dieser AGB.